Tipps zum Thema Recht: Wie wähle ich die richtige Gesellschaftsform?
Dr. Andreas Müller-Driver, Rechtsanwalt in der Kanzlei Heymann & Partner, gibt einen kurzen Überblick über die für ein Start-up möglichen Gesellschaftsformen. Wann ist eine GbR sinnvoll, wann gründe ich lieber eine UG, eine GmbH oder sogar eine AG ?


Vom Thema her ein interessantes Interview. Wichtig wäre noch der Kostenfaktor und evtl. der zusätzliche Aufwand durch bestimmte Richtlinien z. B. in der Buchhaltung gewesen.
Ich möchte an dieser Stelle nochmal die Aussage des Rechtsanwalts zur GbR kommentieren. Eine GbR nach §§ 705ff. BGB kann auch bereits ohne dem Abschluss schriftlicher Verträge vorliegen, da wir Juristen ja wissen, dass Verträge außer schriftlich auch mündlich und konkludent abgeschlossen werden können. Darüber sind sich allerdings viele Nicht-Juristen meist nicht im Klaren. Äußerst relevant, in Fällen, wenn beispielsweise der eine Gesellschafter Geschäfte tätigt ohne den anderen zu informieren (ohne Vertretungsmacht). Haftbar wären dann beide! (wobei der geprellte Gesellschafter natürlich einen Schadensersatzanspruch geltend machen könnte) An dieser Stelle möchte ich dies aber nicht vertiefen. Wichtig ist zu wissen, dass sowas auch mal ins Auge gehen kann.
Hier sollte vielleicht auch nochmal erwähnt werden, dass die UG keine eigenenständige Rechtsform darstellt: Die UG ist eine GmbH. Aus der Videobeschreibung könnte man evtl. sonst falsche Rückschlüsse ziehen.
@Claas:
Gute Anregung, sich auch über den Verwaltungsaufwand und die Kosten des Rechnungswesens zu informieren. Zur Buchführung sei gesagt: Mir ist es zwar als angehenden Wirtschaftsjuristen (FH) nicht erlaubt, Rechtsberatung durchzuführen, aber trotzdem möchte ich an dieser Stelle erklären, dass sich die Buchführungspflicht aus den §§ 238 Abs. 1 HGB und § 141 AO ergibt.
Demnach ist jmd. handelsrechtlich, also nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zum Führen von Büchern verpflichtet, wer “Kaufmann” ist. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB wer ein sog. “Handelsgewerbe” betreibt. Nach § 1 Abs. 2 HGB ist jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang keinen in “kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb” erfordert. Zu prüfen sind also 1) liegt ein Gewerbe vor? Wenn ja, dann 2) ist dieser kaufmännisch eingerichtet? Man macht dies anhand mehrerer Merkmale fest. Entscheidend ist also das Gesamtbild!
Steuerrechtlich ist jmd. zum Führen von Büchern u.a. verpflichtet, wer gewerblicher Unternehmer ist und dessen Umsätze im Jahr > 500.000 Euro oder Gewinn > 50.000 Euro ist. Dies folgt aus § 141 AO. Als Beispiel kann man hier z,B. einen Handwerksbetrieb nennen.
Interessant wird die Sache bei den Kapitalgesellschaften. Hier werden allgemein höhere Anforderungen an die Rechnungslegung (z.B. Jahresabschluss) gestellt als an Personengesellschaften, auch aus dem Grund, dass dort die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist.
Es ist also schwierig zu pauschalisieren, welche Rechtsform sich für welche Gründungsphase am besten eignet. Es ist immer auf die jeweiligen Umstände abzustellen.